Satzung

 

Satzung der Fachschaft Orientalistik & Islamwissenschaften, Fakultät für Philologie an der Ruhr Universität Bochum



§ 1 Fachschaft

1. Der Fachschaft Orientalistik gehören alle immatrikulierten Studierenden des Studiengangs Orientalistik & Islamwissenschaften an.

2. Die Organe der Fachschaft sind:

(a) Die Vollversammlung

(b) Der Fachschaftsrat.



§ 2 Vollversammlung der Fachschaft

1. Die Vollversammlung (VV) der Fachschaft (FS) Orientalistik und Islamwissenschaften wählt die Mitglieder des Fachschaftsrats (FSR) . Die dort verabschiedeten Beschlüsse sind für den FSR bindend. Satzungsänderungen und Misstrauensvoten sind nur auf der VV zu beschließen. Jedes Mitglied der Fachschaft ist stimmberechtigt.

2. Die VV wird mindestens einmal im Semester durchgeführt und durch den FSR 14 Tage vorher angekündigt.

3. In dringenden Fällen kann eine außerordentliche VV auf schriftlichen Antrag mit Angabe der Tagesordnungspunkte von mindestens 20 Fachschaftsmitgliedern oder des FSR einberufen werden. Diese muss mindestens sieben Tage vorher angekündigt werden.

4. Die Ankündigung einer VV findet durch Aushang im Fachbereich statt und enthält Zeit, Ort und vorläufige Tagesordnung der VV.

5. Die VV wählt die FSR-Mitglieder und das Finanzreferat mindestens einmal im Jahr auf einer ordentlichen VV. Die VV wählt mindestens sieben und maximal 30 FSR-Mitglieder. Nachwahlen sind auf jeder VV möglich. Jegliche Wahlen sind allgemein, frei, gleich und geheim. Der Fachschaftsrat ist für die Erstellung der Kandidat*innenlisten verantwortlich. Jedes Mitglied der FS kann sich zur Wahl aufstellen.

6. Zu einer VV sind der AStA Vorsitz und die FSVK – Sprecher*innen schriftlich oder per E-Mail einzuladen.

7. Gestempelte und unterschriebene VV-Protokolle müssen innerhalb von 14 Tagen den FSVK-Sprecher*innen übergeben werden.



§ 3 Der Fachschaftsrat

1. Der FSR ist beschlussfassendes und ausführendes Organ der FS und vertritt ihre Interessen im Rahmen der studentischen Selbstverwaltung. Der FSR ist ein kollegiales Organ, in dem jedes Mitglied grundsätzlich gleiche Rechte und Pflichten hat.

2. Zu den Aufgaben des FSR gehören:

(a) Die Information der FS über das Studium und den Fachbereich betreffende Fragen.

(b) Die Bekanntmachung von Beschlüssen der VV und des FSR.

(c) Die Zusammenarbeit mit anderen Fachschaften und der FSVK.

(d) Die Mitarbeit in den Gremien des Fachbereichs.

(e) Die Betreuung der Studierenden, vor allem des ersten Semesters und ausländischer Studierende.

(f) Rechenschaftspflicht gegenüber der VV.

3. Folgende Ämter werden von den Anwesenden der konstituierenden FSR-Sitzung des jeweils neu gewählten FSR benannt:

(a) eine*n Vorsitzende*n des FSR, die*der lediglich koordinierende Aufgaben übernehmen und als zentrale Ansprechperson innerhalb des FSR dienen soll.

(b) eine*n stellvertretende*n Vorsitzende*n, die*der die selben Aufgaben wahrnehmen kann.

(c) eine*n Kassenverwalter*in.

(d) eine*n Protokollanten*in, die*der zuständig für das Protokollieren aller FSR-Sitzungen und VV, sowie die Archivierung dieser.

(e) eine Gleichstellungsbeauftragte als Ansprechpartnerin für Probleme geschlechtsspezifischer Art und Empfänger/in der Post vom Frauenbüro der RUB.

4. Pflichten der FSR Mitglieder:

(a) Teilnahme an den regelmäßigen Sitzungen des FSR sowie an den VVs.

(b) Teilnahme an der konstituierenden Sitzung, um das kommende Semester zu planen.

(c) Abhalten einer regelmäßigen Sprechstunde.

(d) Kenntnis der Studien- und Prüfungsordnung, sowie dieser Satzung und die Satzung der Studierendenschaft.

(e) Eigenständige und selbstverantwortliche Mitarbeit.

5. FSR-Sitzungen sind öffentlich und der wöchentliche Termin wird der FS bekannt gegeben. In der vorlesungsfreien Zeit kann der Turnus der Sitzungstermine verändert werden. Fachschaftsmitglieder haben Rede- und Antragsrecht. Eine ordentliche FSR-Sitzung ist beschlussfähig, sofern vier Mitglieder des FSR anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.



§ 4 Ausscheiden und Ausschluss aus dem Fachschaftsrat

1. Ein Mitglied scheidet aus dem Fachschaftsrat aus:

(a) Durch Wahl eines neuen Fachschaftsrats.

(b) Durch eigenen Verzicht.

(c) Bei vorsätzlicher Missachtung seiner*ihrer Aufgaben kann ein Misstrauensvotum gestellt werden. Der*die Betroffene hat die Möglichkeit zur Stellungnahme. Für den Beschluss des Misstrauensvotums genügt eine einfache Mehrheit der Anwesenden.



§ 5 Finanzen

1. Der Fachschaftsrat ist der Fachschaft über die Verwendung der Finanzmittel rechenschaftspflichtig.

2. Die Verwendung der Mittel obliegt der Fachschaft in Eigenverantwortung.

3. Die Verwendung der Mittel muss im Interesse der Fachschaft und im Rahmen der Aufgaben des Fachschaftsrates erfolgen.

4. Die Haushalts- und Buchführung der Fachschaft Orientalistik wird stellvertretend von der*dem Finanzer*in, der*dem Kassenwerwalter*in sowie einem dritten FSR-Mitglied nach der Satzung der Studierendenschaft und der Haushalts- und Wirtschaftsverordnung NRW (HWVO) ausgeführt.

5. Der*die Finanzer*in und der*die Kassenverwalter*in sind verpflichtet sich über die Regelungen zur Selbstbewirtschaftung von Fachschaften in Kenntnis zu setzen. Als Ansprechpartner dienen der AStA und die FSVK-Sprecher*innen.

6. Alle FSR-Mitglieder sind verpflichtet bei Einkäufen Kassenbons, Rechnungen, Quittungen etc. dem*der Finanzreferenten*in zu übergeben, um eine ordentliche Buchführung zu gewährleisten. Die Rechnungsadresse muss lauten:

Studierendenschaft Ruhr-Universität Bochum

c/o Fachschaft Orientalistik/Islamwissenschaft

Universitätstr. 150, GB 2/133

Bochum 44801

 

§ 5 Inkrafttreten und Änderung dieser Ordnung

1. Diese Satzung gilt für die Fachschaft der Orientalistik & Islamwissenschaften der Ruhr-Universität Bochum.

2. Diese Ordnung tritt mit ihrer Annahme durch die VV in Kraft.

3. Änderungen dieser Ordnung bedürfen einer zweidrittel Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten auf einer ordentlichen VV.

Diese Satzung wurde am durch die Anwesenden auf der VV Orientalistik & Islamwissenschaft angenommen.